Umstellung auf das E-Rezept

Durch die Umstellung auf das E-Rezept können wir Rezeptbestellungen für Wiederholungsrezepte bei Dauermedikation nur noch entgegen nehmen, wenn die Versichertenkarte bereits im laufenden Quartal eingelesen wurde. Bitte bringen Sie uns ansonsten vor Ihrer Bestellung Ihre Versichertenkarte vorbei.

Nach Übermittlung Ihres Rezeptwunsches kann Ihr E-Rezept spätestens ab dem übernächsten Werktag in der Apotheke eingelöst werden.

Wie löse ich das E-Rezept ein?

1. Mit der Gesundheitskarte (Versichertenkarte): Einfach Karte in der Apotheke ins Terminal stecken und Medikamente entgegennehmen.

2. Mit der E-Rezept-App den digitalen Rezeptcode in der Apotheke vorzeigen. Die App hat den Vorteil, dass Sie in Echtzeit verfolgen können, ob Ihr E-Rezept fertiggestellt wurde.

Privat-Rezepte können nicht als E-Rezepte erstellt werden und liegen daher nach der Bestellung weiterhin in Papierform am übernächsten Werktag zur Abholung am Empfang für Sie bereit.

Gesundheitsuntersuchung im Blick?

Denken Sie bitte an Ihren regelmäßigen Gesundheitscheck.

Wir geben Ihnen gerne Auskunft, ob dieser wieder fällig ist und bieten Ihnen dann einen Termin an.

Wir freuen uns, wenn Sie im Hinblick auf Ihre Gesundheitsvorsorge Kontakt zu uns aufnehmen.

Geschützt durch Herbst und Winter – Lassen Sie sich gegen Grippe impfen

Das Menschen durch eine Grippe ernsthaft erkranken, muss nicht sein, denn gegen die Grippeviren gibt es eine wirksame Schutzimpfung. Der Grippe-Impfstoff 2023/24 ist in unserer Praxis erhältlich*. Für die Impfung ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Bitte bringen Sie Ihren Impfausweis zum Termin mit. Schützen Sie sich und andere!

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung gegen Grippe insbesondere für

  • Menschen, die 60 Jahre und älter sind
  • sowie für Menschen aller Altersstufen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung durch chronische Krankheiten der Atmungsorgane, Herz- oder Kreislauferkrankungen, Leber- oder Nierenkrankheiten, Diabetes oder neurologische Krankheiten.

Je nach Vorgabe Ihrer Krankenversicherung kann es sein, dass Sie von uns zunächst ein Rezept erhalten, mit dem Sie den Impfstoff eigenständig in einer Apotheke besorgen müssen. Nimmt Ihre Krankenversicherung nicht an einer Grippe-Impfvereinbarung teil, erhalten Sie von uns ein Privatrezept für den Impfstoff sowie eine Rechnung über die Impfleistung. Für die beiden oben aufgeführten Personengruppen liegt der Impfstoff in unserer Praxis bereit (nur solange der Vorrat reicht).

Ausführliche Informationen zur Grippe-Impfung

Terminanfrage Grippe-Impfung