Geschützt durch Herbst und Winter – Lassen Sie sich gegen Grippe impfen

Das Menschen durch eine Grippe ernsthaft erkranken, muss nicht sein, denn gegen die Grippeviren gibt es eine wirksame Schutzimpfung. Der Grippe-Impfstoff 2025/26 ist in unserer Praxis erhältlich*. Für die Impfung ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Bitte bringen Sie Ihren Impfausweis zum Termin mit. Schützen Sie sich und andere!

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung gegen Grippe insbesondere für

  • Menschen, die 60 Jahre und älter sind
  • sowie für Menschen aller Altersstufen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung durch chronische Krankheiten der Atmungsorgane, Herz- oder Kreislauferkrankungen, Leber- oder Nierenkrankheiten, Diabetes oder neurologische Krankheiten.

Je nach Vorgabe Ihrer Krankenversicherung kann es sein, dass Sie von uns zunächst ein Rezept erhalten, mit dem Sie den Impfstoff eigenständig in einer Apotheke besorgen müssen. Nimmt Ihre Krankenversicherung nicht an einer Grippe-Impfvereinbarung teil, erhalten Sie von uns ein Privatrezept für den Impfstoff sowie eine Rechnung über die Impfleistung. Für die beiden oben aufgeführten Personengruppen liegt der Impfstoff in unserer Praxis bereit (nur solange der Vorrat reicht).

Ausführliche Informationen zur Grippe-Impfung

Terminanfrage Grippe-Impfung

RSV-Impfung für Erwachsene

Wir impfen in unserer Praxis gegen respiratorische Synzytial-Viren (RSV). Die RSV-Impfung ist für Erwachsene ab 75 Jahren eine Standardimpfung. Personen mit schweren Grunderkrankungen (zum Beispiel schwere Vorerkrankungen des Herzens oder der Lunge oder Immunschwäche) und Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner können sich bereits ab einem Alter von 60 Jahren impfen lassen. Bitte vereinbaren Sie für die Impfung einen Termin.

Infos zur RSV-Impfung für ältere Erwachsene

Terminanfrage RSV-Impfung

15-jähriges Praxisjubiläum

Am 1. Juli 2025 sind wir 15 Jahre in unserer hausärztlichen Praxis niedergelassen. Wir bedanken uns bei allen Patientinnen und Patienten für das entgegengebrachte Vertrauen, bei unseren wunderbaren Mitarbeitenden für den großartigen Einsatz und danken allen, die uns auf unserem bisherigen Weg in unserer Hausarztpraxis unterstützt haben. Wir freuen uns auf weitere wunderbare Jahre mit Ihnen allen! Sommerliche Grüße vom gesamten Praxisteam um Stefan Mauß und Falk Lintz!

Darmkrebs-Früherkennung mittels Koloskopie jetzt auch für Frauen ab 50

Beim Darmkrebs-Screening-Programm können ab heute auch Frauen ab dem Alter von 50 Jahren eine Früherkennungskoloskopie (Darmspiegelung) in Anspruch nehmen. Bei Männern war die Altersgrenze bereits vor sechs Jahren gesenkt worden. Frauen und Männer ab 50 Jahren, die im Früherkennungsprogramm keine Darmspiegelung wahrnehmen möchten, können alternativ alle zwei Jahre einen iFOB-Test auf nicht sichtbares Blut im Stuhl machen. Wir beraten Sie zur Darmkrebsvorsorge sehr gerne in unserer Sprechstunde.

Notfalldaten auf Ihrer Gesundheitskarte

Wenn es um Sekunden geht – Jetzt Informationen für den Notfall auf Ihrer Gesundheitskarte hinterlegen lassen!

Bei einem medizinischen Notfall geht es oft um Sekunden. Schnell abrufbare Informationen über den Gesundheitszustand der Patientinnen und Patienten können dann buchstäblich lebensrettend sein – insbesondere wenn Patientinnen oder Patienten nicht mehr ansprechbar sind. Deshalb können Sie nun wichtige Informationen für den Notfall auf Ihrer Gesundheitskarte durch unser Praxisteam in unserer Hausarztpraxis hinterlegen lassen. Bitte bringen Sie Ihre Gesundheitskarte hierzu mit und sprechen Sie uns im Termin an oder vereinbaren Sie hierfür einen Termin in der Sprechstunde.

Weiterführende Informationen zu Notfalldaten auf Ihrer Gesundheitskarte

Telefonische Krankschreibung

Patientinnen und Patienten mit leichten Erkrankungen können telefonisch nach ärztlicher Befragung krankgeschrieben werden. Eine telefonische Krankschreibung stellen wir nur Patientinnen und Patienten aus, die bereits in der Vergangenheit in unserer Hausarztpraxis ärztlich betreut wurden.

Bitte fragen Sie die telefonische Krankschreibung ausschließlich per online-Formular an und bitte rufen Sie nicht wegen einer telefonischen Krankschreibung in unserer Praxis an.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Ihnen kein Zeitfenster für unseren Anruf nennen können – dieser erfolgt, sobald der Sprechstundenbetrieb dies zulässt.

Umstellung auf das E-Rezept

Durch die Umstellung auf das E-Rezept können wir Rezeptbestellungen für Wiederholungsrezepte bei Dauermedikation nur noch entgegen nehmen, wenn die Versichertenkarte bereits im laufenden Quartal eingelesen wurde. Bitte bringen Sie uns ansonsten vor Ihrer Bestellung Ihre Versichertenkarte vorbei.

Nach Übermittlung Ihres Rezeptwunsches kann Ihr E-Rezept spätestens ab dem übernächsten Werktag in der Apotheke eingelöst werden.

Wie löse ich das E-Rezept ein?

1. Mit der Gesundheitskarte (Versichertenkarte): Einfach Karte in der Apotheke ins Terminal stecken und Medikamente entgegennehmen.

2. Mit der E-Rezept-App den digitalen Rezeptcode in der Apotheke vorzeigen. Die App hat den Vorteil, dass Sie in Echtzeit verfolgen können, ob Ihr E-Rezept fertiggestellt wurde.

Privat-Rezepte können nicht als E-Rezepte erstellt werden und liegen daher nach der Bestellung weiterhin in Papierform am übernächsten Werktag zur Abholung am Empfang für Sie bereit.

Gesundheitsuntersuchung im Blick?

Denken Sie bitte an Ihren regelmäßigen Gesundheitscheck.

Wir geben Ihnen gerne Auskunft, ob dieser wieder fällig ist und bieten Ihnen dann einen Termin an.

Wir freuen uns, wenn Sie im Hinblick auf Ihre Gesundheitsvorsorge Kontakt zu uns aufnehmen.