Geschützt durch Herbst und Winter – Lassen Sie sich gegen Grippe impfen

Das Menschen durch eine Grippe ernsthaft erkranken, muss nicht sein, denn gegen die Grippeviren gibt es eine wirksame Schutzimpfung. Der Grippe-Impfstoff 2024/25 ist in unserer Praxis erhältlich*. Für die Impfung ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Bitte bringen Sie Ihren Impfausweis zum Termin mit. Schützen Sie sich und andere!

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung gegen Grippe insbesondere für

  • Menschen, die 60 Jahre und älter sind
  • sowie für Menschen aller Altersstufen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung durch chronische Krankheiten der Atmungsorgane, Herz- oder Kreislauferkrankungen, Leber- oder Nierenkrankheiten, Diabetes oder neurologische Krankheiten.

Je nach Vorgabe Ihrer Krankenversicherung kann es sein, dass Sie von uns zunächst ein Rezept erhalten, mit dem Sie den Impfstoff eigenständig in einer Apotheke besorgen müssen. Nimmt Ihre Krankenversicherung nicht an einer Grippe-Impfvereinbarung teil, erhalten Sie von uns ein Privatrezept für den Impfstoff sowie eine Rechnung über die Impfleistung. Für die beiden oben aufgeführten Personengruppen liegt der Impfstoff in unserer Praxis bereit (nur solange der Vorrat reicht).

Ausführliche Informationen zur Grippe-Impfung

Terminanfrage Grippe-Impfung

Telefonische Krankschreibung

Patientinnen und Patienten mit leichten Erkrankungen können telefonisch nach ärztlicher Befragung krankgeschrieben werden. Eine telefonische Krankschreibung stellen wir nur Patientinnen und Patienten aus, die bereits in der Vergangenheit in unserer Hausarztpraxis ärztlich betreut wurden.

Bitte fragen Sie die telefonische Krankschreibung ausschließlich per online-Formular an und bitte rufen Sie nicht wegen einer telefonischen Krankschreibung in unserer Praxis an.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Ihnen kein Zeitfenster für unseren Anruf nennen können – dieser erfolgt, sobald der Sprechstundenbetrieb dies zulässt.

Umstellung auf das E-Rezept

Durch die Umstellung auf das E-Rezept können wir Rezeptbestellungen für Wiederholungsrezepte bei Dauermedikation nur noch entgegen nehmen, wenn die Versichertenkarte bereits im laufenden Quartal eingelesen wurde. Bitte bringen Sie uns ansonsten vor Ihrer Bestellung Ihre Versichertenkarte vorbei.

Nach Übermittlung Ihres Rezeptwunsches kann Ihr E-Rezept spätestens ab dem übernächsten Werktag in der Apotheke eingelöst werden.

Wie löse ich das E-Rezept ein?

1. Mit der Gesundheitskarte (Versichertenkarte): Einfach Karte in der Apotheke ins Terminal stecken und Medikamente entgegennehmen.

2. Mit der E-Rezept-App den digitalen Rezeptcode in der Apotheke vorzeigen. Die App hat den Vorteil, dass Sie in Echtzeit verfolgen können, ob Ihr E-Rezept fertiggestellt wurde.

Privat-Rezepte können nicht als E-Rezepte erstellt werden und liegen daher nach der Bestellung weiterhin in Papierform am übernächsten Werktag zur Abholung am Empfang für Sie bereit.

Gesundheitsuntersuchung im Blick?

Denken Sie bitte an Ihren regelmäßigen Gesundheitscheck.

Wir geben Ihnen gerne Auskunft, ob dieser wieder fällig ist und bieten Ihnen dann einen Termin an.

Wir freuen uns, wenn Sie im Hinblick auf Ihre Gesundheitsvorsorge Kontakt zu uns aufnehmen.

Zecken: Infos zur FSME-Impfung

Zecken: FSME-Impfung für alle, die sich während der wärmeren Monate häufig in der Natur aufhalten

Die STIKO (Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut) empfiehlt eine FSME-Impfung allen Personen, die sich in FSME-Gebieten aufhalten und von Zecken gestochen werden könnten. Dies gilt für alle, die sich während der wärmeren Monate April bis November häufig und lange in der Natur aufhalten wie Camper, Radfahrer, Jogger oder Spaziergänger. Innerhalb Deutschlands übernehmen in der Regel die Krankenversicherungen die Kosten der Impfung und, je nach Krankenkasse, auch als Reiseimpfungen vor Auslandsreisen.

Infos zur FSME-Impfung

FSME-Risikogebiete

Mund-Nasen-Schutz bei Infektbeschwerden

Bitte bringen Sie bei Infektbeschwerden zum Schutz der anderen Patientinnen und Patienten einen Mund-Nasen-Schutz (FFP 2-Maske oder OP-Maske) mit und legen Sie diesen vor dem Betreten unserer Praxis an.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis!

Überweisung vom Hausarzt

Warum eine Überweisung vom Hausarzt zum Facharzt sinnvoll ist

Warum ist es wichtig, dass Sie nur mit einer Überweisung durch den Hausarzt einen anderen spezialisierten Facharzt aufsuchen?

  • Weil Hausärzte eine Weiterbehandlung bei einem Spezialisten vorbereiten bzw. beschleunigen können.
  • Weil Hausärzte meist den am besten geeigneten Spezialisten für die geklagten Gesundheitsstörungen kennen und benennen können.
  • Weil Hausärzte ohne Überweisung meist keinen Behandlungsbericht des spezialisierten Facharztes erhalten.

Nur mit einem Behandlungsbericht erfahren wir überhaupt von Erkrankungen, die andere Ärzte bei Ihnen diagnostiziert haben, können wir Sie zu von den Spezialisten empfohlenen Maßnahmen und Medikamenten beraten, können wir im Zweifelsfall lebensgefährliche Wechselwirkungen dieser Medikamente mit den von uns verordneten Medikamenten berücksichtigen und können Ihre Therapie in ein ganzheitliches Konzept eingliedern, können wir die Ihnen vom Spezialisten eventuell verordneten Medikamente gegebenenfalls weiterverordnen, können wir Atteste und Bescheinigungen für Berentung, Kuren und Rehabilitationen, Versorgungsamt, Arbeitsamt und vieles mehr sinnvoll und umfassend ausstellen, können wir z.B. bei Krankenhauseinweisungen wichtige Befunde weitergeben und Doppeluntersuchungen vermeiden.

Damit Ihnen keine derartigen Nachteile entstehen, suchen Sie bitte nur mit einer Überweisung Ihres Hausarztes einen Spezialisten auf!
(Quelle: Deutscher Hausärzteverband)